Studienrecht und Hochschulrecht
Für Studierende:
In Fragen Ihres Studiums, des Prüfungswesens, der Curricula oder zu Anerkennungen von Studienleistungen anderer Bildungseinrichtungen können Sie sich gerne an uns wenden.
Wir bieten Ihnen Beratung, wann eine Notenbeschwerde möglich und aussichtsreich ist, wie Sie am besten für eine Anerkennung bereits erbrachter Studienleistungen vorgehen und welche Rechtsmittel Ihnen in welcher Frist offenstehen.
Wir helfen Ihnen durch den Dschungel der Curricula, der Universitätsstatuten und der Paragrafen des Universitäts- oder Hochschulgesetzes.
Im Auftrag der HochschülerInnenschaft der Universität Wien (ÖH) stehen wir Ihnen in den vielfältigen Fragen des Studien- und Universitätsrechts, aber auch in allen anderen Rechtsfragen (Mietrecht, Unterhalt, Polizeistrafen, Studentenjobs, Aufenthaltsrecht für ausländische Studierende u.a.) zur Verfügung. Diese erste anwaltliche Beratung wird als Service der ÖH Wien unentgeltlich angeboten und findet während der Studiensemester in den Räumlichkeiten der ÖH im Campus des Alten AKH Wien statt. Die Termine und die Vorgangsweise sind der Homepage der ÖH Wien https://www.oeh.univie.ac.at/beratung/faqs/rechtsberatung zu entnehmen.
Für Lehrende:
Für Sie als Lehrende/n können sich komplizierte Fragen des Dienstrechts oder des Besoldungsrechts ergeben, können Probleme wegen Diskriminierung, Befristungen von Lehrverträgen, unzulässiger Kettenverträge oder vorzeitiger Beendigung auftreten.
Unser Team mit hervorragender universitäts- und studienrechtlicher Expertise freut sich, Ihnen unterstützend behilflich sein zu können.
Anonymität und umfassende anwaltliche Verschwiegenheit sind Selbstverständlichkeit.