Familienrecht und Trennungsrecht
Beratung zu Ehe- und Partnerschaftsverträgen und deren Ausgestaltung, Streitigkeiten in der Familie, Trennungen von Lebensgemeinschaften, Scheidungen, Obsorge, „Besuchsrecht“ und Unterhalt – dies bedarf einer besonderen menschlichen Sensibilität auch des anwaltlichen Beistandes. Besonders wenn es gemeinsame Kinder gibt, gilt es rechtmäßige Ansprüche durchzusetzen und dabei auf eine gedeihliche Gesprächsbasis zu achten.
Ich nehme für mich in Anspruch, Ihnen hier helfen zu können. Darin bestärken mich viele positive Rückmeldungen.