Strafverteidigung und Opferschutz
Vor Strafgerichten geht es nicht nur um Strafverteidigung. Zurecht wurde der Opferschutz stark aufgewertet. Das Opfer hat Anspruch auf Schutz vor Retraumatisierung durch Konfrontation mit Tat und Täter/in im Gerichtssaal und Anspruch auf eine rechtmäßige Entschädigung. Ich schreite für Sie als Privatbeteiligtenvertreter ein, wenn Sie Opfer einer Straftat geworden sind.
Ich übernehme Ihre Strafverteidigung, wenn Sie mit Tatvorwürfen konfrontiert sind. Als Strafverteidiger habe ich langjährige Erfahrung vor Schwurgerichtshöfen, Schöffensenaten, Landesgericht oder Bezirksgericht. Ein offenes Wort Ihrerseits unter dem Siegel der anwaltlichen Verschwiegenheit ist für mich Voraussetzung, um Ihre Verteidigung mit vollem Engagement übernehmen zu können.
Strafverteidigung ist nie die Verteidigung der Tat, sondern der angeklagten Person. Ich behalte mir dennoch vor, die Verteidigung in bestimmten Straftaten abzulehnen.